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   AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12   

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https://dejure.org/2013,8102
AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12 (https://dejure.org/2013,8102)
AG Essen, Entscheidung vom 14.03.2013 - 11 C 287/12 (https://dejure.org/2013,8102)
AG Essen, Entscheidung vom 14. März 2013 - 11 C 287/12 (https://dejure.org/2013,8102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anscheinsbeweis einer schuldhaften Unfallverursachung bei einer Kollision im Kreuzungsbereich bzw. Einmündungsbereich zwischen einem Vorfahrtsberechtigten und einem wartepflichtigem Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision im Kreuzungsbereich und die Haftungsverteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis, dass Wartepflichtiger bei einer Kollision im Kreuzungsbereich haftet

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Kreuzungsunfall zwischen Vorfahrtsberechtigtem und Wartepflichtigem - Beweislast

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12
    Hierfür kommt es nicht nur darauf an, wie sich der Idealfahrer in der Situation verhalten hat, sondern auch, ob ein Idealfahrer überhaupt in eine solche Gefahrenlage gekommen wäre (BGH, NZV 2006, 191).

    Mithin solche Umstände, die ein Verschulden des Fahrzeugführers oder eine Erhöhung der Betriebsgefahr begründen, wenn sie unstreitig oder von der jeweils anderen Partei konkret bewiesen und erwiesenermaßen ursächlich für den Unfall oder Schaden geworden sind (BGH, NJW 2006, 896; 1982, 1149).

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12
    Die nach § 286 Absatz 1 ZPO erforderliche Überzeugung des erkennenden Gerichtes, erforderte keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern vielmehr nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der vernünftige Zweifel zwar nicht ausschließt, diesen jedoch Schweigen gebietet (BGH, NJW-RR 2008, 1380 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12
    Denn es liegt kein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlung dritter, betriebsfremder Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis vor, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden konnte (BGH, NJW-RR 2008, 764).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12
    Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ein besonders sorgfältiger Fahrer des Beklagtenfahrzeuges den Unfall vermieden hätte (BGH, NZV 2005, 305).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12
    Zwar tritt die Betriebsgefahr des Berechtigten bei einer Vorfahrtsverletzung in der Regel zurück (vgl. KG, NZV 2002, 79).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsrechtverletzung durch

    Auszug aus AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12
    Kommt es in einem Kreuzungs-/ Einmündungsbereich zwischen einem Vorfahrtsberechtigten und einem wartepflichtigem Fahrzeug zu einer Kollision, so hat der Wartepflichtige den Anscheinsbeweis einer schuldhaften Unfallverursachung gegen sich (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 02.04.2009 - 12 U 214/08).
  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 59/80

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

    Auszug aus AG Essen, 14.03.2013 - 11 C 287/12
    Mithin solche Umstände, die ein Verschulden des Fahrzeugführers oder eine Erhöhung der Betriebsgefahr begründen, wenn sie unstreitig oder von der jeweils anderen Partei konkret bewiesen und erwiesenermaßen ursächlich für den Unfall oder Schaden geworden sind (BGH, NJW 2006, 896; 1982, 1149).
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